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Raimund Kalinowski

Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro

 
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Beratung - Gutachten - Bewertung - Schulung - Außergerichtliche Streitschlichtung

 

Raimund Kalinowski ist von der IHK Ostfriesland und Papenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für: Maschinen und Anlagen der Brauerei- und Getränkeindustrie: Planungs- und Ausführungsfehler.

Planungs- und Ausführungsfehler sind mit großem Abstand die Hauptursache dafür, dass eine Abnahme verweigert wird oder sich Lieferanten und Kunden bei einem Streit nicht einigen können. Sehr häufig wird die wahre Ursache weder vom Lieferanten noch vom Kunden erkannt. Sehr viele Gerichtsverfahren in diesem Bereich enden in einem Vergleich. Wenn absehbar ist, das ein Streit nicht einfach beigelegt werden kann, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen meist sehr hilfreich. Allein die andere Sichtweise und die Auflistung und Beschreibung von Tatsachen führt häufig dazu, dass die Parteien sich einigen. Wenn diese Einigung aus Sicht der Parteien mit Sicherheit nicht zum Erfolg führen wird oder sich die Fronten bereits verhärtet haben, kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Schlichtung durch Mediation, Schiedsgutachterverfahren oder in Ausnahmefällen auch duch Schiedsgerichtsverfahren zu erreichen.

· Abnahme / Abnahmeunterstützung von Maschinen und Anlagen
Wenn bei der Abnahme eine kompetente Person anwesend ist, die nicht zu den angestellten Mitarbeitern des Lieferanten oder Kunden gehört, läuft die Abnahme für alle Beteiligten häufig wesentlich stressfreier ab. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Berater vom Lieferanten oder Kunden beauftragt und entlohnt wird.

Ein seriöser Berater wird immer seine Unparteilichkeit bewahren oder seine Parteilichkeit klar zum Ausdruck bringen. Wenn er dauerhaft in der Branche tätig sein will, kann er sich ein unehrenhaftes Verhalten oder Lügen nicht leisten.

Ein Berater kann eine Abnahme komplett mit eigenen Mitarbeitern durchführen. In der Praxis hat es sich auch aus Kostengründen bewährt, Mitarbeiter des Kunden und evtl. auch Mitarbeiter des Lieferanten mit Arbeiten, die zusätzlich für die Abnahme anfallen, zu betreuen. Der Berater übernimmt in diesen Fällen entweder die Leitung und Verantwortung für die korrekte Durchführung der Abnahme oder ist nur beratend und unterstützend tätig. D.h. er bespricht z.B. die Durchführung der Abnahme mit sämtlichen Details, weist auf mögliche Messmethoden hin und erleichtert deren Auswahl. Er führt die Auswertung durch, bzw. er überprüft die Auswertung.

· Gutachter als Streithelfer
Bei einer (auch gerichtlich ausgetragenen) Auseinandersetzung kann jede Partei jederzeit einen Gutachter beauftragen. Dieser Gutachter kann z.B. helfen Unstimmigkeiten auch in Gerichts-Gutachten aufzudecken oder Aspekte aufzeigen, die man ohne den nötigen Sachverstand sonst nicht erkennen würde. Der von nur einer Partei beauftragte Gutachter kann ggf. für bestimmte Fragen als Zeuge vor Gericht erscheinen. Er wird hierdurch jedoch nicht zum Gerichtsgutachter.

· Gerichtsgutachter
Durch die Beauftragung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird ein Sachverständiger für diesen einen konkreten Fall zum Gerichtsgutachter.

Alle anderen Personen können keinen „Gerichtsgutachter“ beauftragen. Auch durch häufige Aufträge der Gerichte, wird ein Gutachter nicht zum „Gerichtsgutachter“. Die Bezeichnung „Gerichtsgutachter“ wird häufig falsch und damit irreführend benutzt. Die Gerichte sind angehalten, wenn möglich, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen.

siehe auch Streithilfe.org


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© 2006 by Raimund Kalinowski