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Wie sicher sind  nichtwiederbefüllbare PET-Flaschen?
                Da erwägt jemand  sich für mehrere Hundert Euro vom weltgrößten  Mobiltelefonhersteller ein sogenanntes Smartphone zu kaufen und  möchte Informationen zur Speichererweiterung. Bei der Suche nach der  Spezifikation der Speicherkarte findet er nichts im Verkaufsprospekt  und in der „Bedienungsanleitung“ steht: „Ihr Gerät eignet sich  für Speicherkarten mit einem Speicherplatz von maximal 64 GB. Je  nach Hersteller und Typ der Speicherkarte sind manche Speicherkarten  mit Ihrem Gerät nicht kompatibel. Manche Speicherkarten sind mit  Ihrem Gerät nicht vollständig kompatibel. Die Verwendung einer  inkompatiblen Speicherkarte kann das Gerät, die Speicherkarte und  die auf der Karte gespeicherten Daten beschädigen.˝ Laut „Technischem-Support“ gibt es weder eine Spezifikation  geeigneter Karten oder eine Liste funktionierender Speicherkarten  noch die Gewähr, dass die unter dem Namen des Telefonherstellers  verkauften Speicherkarten mit dem Telefon kompatibel sind. Von einer  Bedienungsanleitung erwartet man mehr. Wer hingegen einen  Flaschenöffner erwirbt, rechnet nicht wirklich mit einer  nutzbringenden Bedienungsanleitung. Der Marktführer von  Korkenziehern schreibt jedoch in seiner Anleitung: „Wichtiger  Tipp: Falls sich einmal eine Flasche nicht leicht öffnen lässt,  denken Sie daran: Egal, wie stabil die Flasche zu sein scheint, es  handelt sich doch lediglich um GLAS. Und Glas kann zerbrechen! Nutzen  Sie ein einfaches Küchenhandtuch, wickeln es um Flasche und  Korkenzieher (sodass Ihre Hände geschützt sind), und versuchen es  erst DANN noch einmal!“ Das Glas zerbrechen kann ist bekannt, aber  wie sieht es mit dem Gefahrenpotenzial von Kunststoffflaschen aus? 
Gefahr  durch berstende Flaschen
Die  Gefahr, die von Glasflaschen ausgeht, sollte allgemein bekannt sein,  aber sie wird generell unterschätzt. Schätzungen zufolge werden in  Deutschland jährlich über 10.000 Personen durch berstende mit  CO2-haltigen  Getränken befüllte Glasflaschen verletzt. Dazu kommen noch  Verletzungen, die z.B. beim Zusammenkehren der Scherben geschehen.  Glücklicherweise handelt es sich in den meisten Fällen nur um sehr  kleine Wunden, die in keiner Statistik auftauchen. 
                 Zur Einführung der  wiederbefüllbaren PET-Flasche im Sommer 1990 kreierte die  Werbeagentur McCann-Erickson für Coca-Cola den Begriff der  unkaputtbaren Flasche. Insbesondere Korrosionsrisse im Bereich der  Standfläche ruinierten jedoch die eine oder andere Oberbekleidung,  sodass das Wort „unkaputtbar“ zwar den Weg in den Duden fand,  aber nur eingeschränkt auf die wiederbefüllbare PET-Flasche  zutrifft.                
 Durch die Zwangsbefandung sind für  den Konsumenten die meisten Flaschen mit karbonisierten Getränken zu  Mehrwegverpackungen geworden. Aber auch Umweltaktivisten bezeichnen  bepfandete nichtwiederbefüllbare Verpackungen (noch) als Einweg,  obwohl der Konsument einen zweiten Weg benötigt, um sein Pfand  zurückzubekommen.                
                 Die nichtwiederbefüllbaren  PET-Flaschen unterscheiden sich jedoch konstruktiv deutlich von den  wiederbefüllbaren PET-Flaschen. Die Wandstärke ist deutlich dünner  und die Konstruktion und Ausführung der Flasche wird dem Getränk  und der eingesetzten Technik in der Herstellung und Abfüllung  angepasst. Dies bedeutet, dass die Reserven geringer sind, als bei  neuen wiederbefüllbaren Flaschen.                
                 Nachfolgend sollen ausschließlich  nichtwiederbefüllbare PET-Flaschen betrachtet werden. Weder der  Stichprobenumfang noch die gesamte Planung und Durchführung der  Untersuchungen genügen wissenschaftlichen Ansprüchen. Es wurden  Flaschen einer Eigenmarke eines großen Discounters gewählt, da die  blauen Flaschen sich sehr gut fotografisch abbilden lassen. Die  Auswahl dieser Flaschen erfolgte wahllos, die Ergebnisse bilden nur  den beschriebenen Ausschnitt ab und lassen sich ungeprüft nicht auf  andere nichtwiederbefüllbare PET-Flaschen übertragen.
                
                
                  
                Abb. 1 Fabrikneue „unkaputtbare“  wiederbefüllbare Flasche, nach ungewollter „Kaltverformung“ in  einem Auspacker
                Einfache  Ursachenermittlung?
 Die Schadensursache einer  zerbrochenen Glasflasche lässt sich mit Hilfe der Scherben sehr gut  feststellen. Ob ein Luftballon geplatzt ist, weil er bis zum  Zerbersten aufgeblasen wurde, ob er durch den Einsatz einer Nadel zum  Platzen gebracht wurde oder ob sich jemand auf ihn gesetzt hat, um  ihn zum Zerplatzen zu bringen, ist schwieriger festzustellen. Auch  bei geborstenen PET-Flaschen ist die Schadensursache auf den ersten  Blick vielleicht nicht so einfach zu ermitteln. Da es Verbraucher  gibt, die Schadensersatzansprüche anmelden, weil PET-Flaschen in  ihrer Hand spontan und ohne ihr Verschulden explodiert wären, müssen  Gerichte und Sachverständige sich mit der Frage beschäftigen, ob  ein geschilderter Vorgang sich so, wie vom Geschädigten geschildert,  zugetragen haben kann. 
                Wenn etwas z.B. mit einer  Wahrscheinlichkeit von 99,999 % nicht eintreten kann, bedeutet es,  dass es in einem von 100.000 Fällen doch möglich wäre. Bei der  Anzahl der abgefüllten Flaschen wäre das relative Risiko scheinbar  klein, das absolute aber hingegen sehr groß, sodass solche  Argumentationen nicht zielführend sind.
                Grundsätzlich  kann festgestellt werden: Falls eine mit karbonisiertem Getränk  befüllte PET-Flasche in der Hand einer Person bersten würde,  könnten Verletzungen auftreten. Wenn die Flasche durch inneren  Überdruck der Länge nach aufreißt, ist zwar die beschleunigte  Masse relativ gering, aber die Bruch-Kante kann sehr schnell nach  außen umschlagen und z.B. Nerven in der Hand schädigen. Am ehesten  vergleichbar wäre dies mit einem Rutenschlag oder Peitschenhieb.  Beim Aufplatzen der Flaschenwand und dem damit verbundenem spontanen  Entbinden des CO2  ist es möglich, dass das Gewinde abreißt und mit dem Verschluss  stark beschleunigt wird. Natürlich könnte er hierbei auch das Auge  eines Menschen treffen.
Falls nun ein Kunde angibt, ihm wäre  eine Flasche in der Hand explodiert und er die geborstene Flasche als  Beweismittel vorlegt, lässt sich an dieser PET-Flasche einiges über  die Ursachen der Zerstörung ablesen.
                Das Schadensbild wird sich  vermutlich von dem, das man von der routinemäßig durchgeführten  Innendruckprüfung her kennt unterscheiden, auch weil die  Innendruckprüfung in der Regel 
                
                                    nicht mit karbonisiertem Produkt                  
                                    ohne Originalverschluss und                  
                                    ohne Etikett                  
                
                 durchgeführt wird.
                
                
                 Abb. 2 Flaschenboden, auf dem Kopf  stehende Flasche, 75°C, 30 Minuten
                 
                
                 Abb. 3 Dehnung durch Gärung,  Etikett und Etikettenklebung haben Einfluss auf Verformung
                 
                
                 Abb. 4 Bleibende Spuren durch  Dehnung
                 
                
                 Abb. 5 Provoziertes Bersten durch  "verstärktes" Etikett; abgerissenes Gewinde
                 
                
                 Abb. 6 Vom Auto „überfahrene“  PET-Flasche
                 
                Mögliche Ursachen
 Grundsätzlich  gibt es verschiedene Ursachen, für das Bersten einer Flasche:
                
                                    Der  	(unbeabsichtigte) Schlag von außen spielt bei PET-Flaschen (im  	Gegensatz zu Glasflaschen) in der Regel keine Rolle, da die  	PET-Flasche elastisch ist. Auch einen mehrmaligen Fall aus 5 m Höhe  	auf eine Steinplatte überstehen die getesteten Original-befüllten  	PET-Flaschen ohne zu bersten. Je nachdem wie die Flasche auf den  	Stein-Boden auf trifft, kann es zur Deformation und Beeinträchtigung  	des Materials im Bereich der Aufprallfläche kommen, was jedoch die  	Druckbeständigkeit kaum beeinflusst.                   
                                    Ein  	durch einen zu hohen CO2-Gehalt  	im Getränk erzeugter hoher Innendruck, bedingt durch eine  	fehlerhafte Getränkeherstellung.                   
                                    Durch  	eine chemische Reaktion, z.B. (bewusste) Zugabe von Calciumcarbid  	[„Karbidfischen“]. Die  	Zugabe von z.B. 2 (Kopfschmerz-)Brausetabletten reicht bei den  	Testflaschen nicht aus, um diese zum Bersten zu bringen.                   
                                    Durch  	einen Druckanstieg bei erhöhten Temperaturen. Dies könnte z.B. im  	Sommer im Innenraum eines in der prallen Sonne stehenden Autos  	auftreten.                    
                                    Durch  	Gasbildung aufgrund von mikrobiologischem Wachstum. Auch bei  	sorgfältiger Arbeitsweise ist es nicht auszuschließen, dass eine  	Einzelflasche durch eine Kontamination mit einem Mikroorganismus,  	der im Getränk wachstumsfähig ist, verdirbt. Als gasbildender  	Mikroorganismus ist hier die Kontamination mit einer gärenden Hefe  	am wahrscheinlichsten.                    
                                    Durch  	einen flächigen Druck von Außen, wie er z.B. beim Überrollen mit  	einem Auto(reifen) oder dem Zusammenpressen mit einem Schraubstock  	auftritt. Da durch eine Verformung der Raum für das Getränk  	verkleinert wird, tritt hier ebenfalls ein zu hoher Innendruck auf  	und es ergibt sich ein Schadensbild einer durch zu hohen Innendruck  	geborstenen Flasche.                    
                                    Eine  	fehlerhaft gefertigte Flasche.                   
                
                Ein  (viel) zu hoher CO2-Gehalt  kann als Ursache praktisch ausgeschlossen werden, da dieser die  Abfüllleistung stark beeinflussen und eine Vielzahl von Flaschen  betreffen würde. Eine bewusst herbeigeführte chemische Reaktion  oder andere kriminell motivierte Manipulationen (z.B. Schraubstock,  Überrollen  mit KFZ) sollen hier nicht weiter betrachtet werden, da  ein so erzeugtes Schadensbild in der Regel sehr auffällig ist.
Bei einem ansteigendem Innendruck  wird vor dem Bersten der Flasche der Überdruck normalerweise über  den Verschluss abblasen. Die Flasche und der Verschluss sind jedoch  Massenartikel und keine baumustergeprüften Sicherheitseinrichtungen,  sodass der Innendruck möglicherweise nicht durch ein geplantes  Abblasen auf den vorgesehenen Maximal-Druck begrenzt wird. 
                Wenn  mit CO2-haltigem  Getränk befüllte PET-Flaschen erwärmt werden, dehnen sie sich  zunächst durch den ansteigenden Innendruck aus, um bei weiter  ansteigender Temperatur (und einem Abblasen über den Verschluss)  dann zu schrumpfen. Da der Bereich Halsunterstützungsring/Gewinde  beim Blasen der Flaschen aus Preforms gleich bleibt, wird dieser  Bereich auch bei der Formveränderung durch Temperatureinfluss nicht  verändert. D.h. der Übergang im Schulterbereich zeigt entsprechende  Auffälligkeiten. Wenn eine mit CO2-haltigem  Getränk befüllte PET-Flasche eine bleibende Formveränderung durch  hohe Temperaturen erfährt, hat es einen Einfluss, ob die Flasche  einzeln aufrecht stand, mit einer Schrumpffolie zu einer  Mehrstückverpackung zusammengefasst wurde, ob die Flasche liegt oder  auf dem Kopf steht.
Wenn  eine Flasche durch langsam ansteigenden Innendruck ‑ z.B.  durch Gärung ‑ sich verformt, ist der Einfluss des  Etiketts auf die Verformung erheblich. In den meisten Fällen versagt  die Klebung des Etiketts und die Flasche dehnt sich genauso aus, wie  eine nicht etikettierte Flasche. Falls die Klebung jedoch dem  steigenden Innendruck Stand hält, reicht die Zugfestigkeit des  betrachteten Etiketts aus, um den etikettierten Flaschenbereich  weitgehend zusammenzuhalten und eine entsprechend stärkere Dehnung  des Schulterbereichs zu erzeugen. Wenn man das Etikett  (versuchsweise) durch einen umlaufenden Klebestreifen verstärkt,  steigt die Wahrscheinlichkeit sehr stark an, dass die Flasche durch  die Gärung platzt.                
Fazit:
                Die  Wahrscheinlichkeit wegen einer geborstenen nichtwiederbefüllbaren  PET-Flasche verklagt zu werden ist sehr klein, aber nicht  ausgeschlossen, wie die Realität zeigt. In der Regel wird vom  Gericht ein Sachverständiger beauftragt, die Behauptungen des  Klägers zu prüfen. Ähnlich wie bei geborstenen Glasflaschen lässt  sich die Ursache für das Bersten einer PET-Flasche relativ sicher  ermitteln. Verletzungen sind insbesondere durch ein Abreißen des  Gewindes oder ein heftiges Umschlagen der Bruchkanten möglich. Ein  spontanes (unangekündigtes) Platzen einer PET-Flasche in der Hand  eines Konsumenten ist äußerst unwahrscheinlich, da die Flasche bei  erhöhtem Innendruck entweder über den Verschluss abbläst oder sich  vor dem Bersten erheblich verformt. Wenn jemand eine erheblich  verformte Flasche anfasst, z.B. um sie auszuleeren, kann es durch den  von außen durch die Hand erzeugten Druck oder/und die Bewegung zum  Bersten der Flasche kommen. Falls hierbei jemand verletzt wird,  könnte es zu einer Reklamation mit einer "vereinfachten"  Beschreibung des Unfallhergangs kommen. Aber auch wenn gerichtlich  z.B. festgestellt würde, dass der Geschädigte versuchte eine nicht  mehr Original-verschlossene stark aufgeblähte Flasche zu öffnen,  könnte das Gericht die Auffassung vertreten, dass der Betroffene die  Flasche für unkaputtbar hielt und wegen mangelnder Aufklärung durch  den Abfüller (z.B. keine Warnhinweise auf dem Etikett), der Abfüller  die Verantwortung für die Folgen des Berstens der Flasche zu tragen  hat.
                 Nichtwiederbefüllbare  PET-Flaschen gehören zu den sichersten Verpackungen für CO2-haltige  Getränke. Trotzdem sollten die Herstellung und Abfüllung der  Flaschen mit derselben Sorgfalt begleitet und dokumentiert werden,  wie das bei Glasflaschen geboten ist. Die Besonderheiten der  PET-Flasche sollten hierbei jedoch berücksichtigt werden. Der  maximal zulässige CO2-Gehalt  sollte ebenso definiert sein, wie das Etikett und die  Etikettenklebung.
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