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              Gibt 
              es eine schmerzfreie Art der Streitschlichtung?  
               
              Möglicherweise für den, 
                der den Streit gewinnt? 
              „Ich liebe dich, möchtest du mit mir 
                einen Ehevertrag schließen und mich danach heiraten?“; 
                diesen Satz von einer Hollywoodgröße in einem Spielfilm 
                dahingehaucht, kann man sich schwerlich vorstellen. Liebe hat 
                etwas mit Vertrauen zu tun, Verträge jedoch schließt 
                man schriftlich ab, weil man in Erwägung zieht, dass das 
                gesprochene Wort unter Umständen „vergessen“ 
                werden könnte.  
               Auch 
                wenn es Kunden gibt, die der Meinung sind, man solle sie als König 
                behandeln und der Lieferant wäre einer ihrer Untertanen, 
                so ist doch überwiegend das Verhältnis zwischen Kunden 
                und Lieferanten heute partnerschaftlich geprägt. Verträge 
                werden selbstverständlich schriftlich geschlossen, aber bei 
                deren Formulierung wird häufig nicht sorgfältig genug 
                vorgegangen. Da Lieferanten und Kunden unterschiedliche Interessen 
                und Ziele verfolgen, sprechen sie von ein und demselben Vorhaben 
                mit anderen Worten. Der Kunde formuliert meistens Funktionen und 
                der Lieferant Bauteile und Arbeitsleistungen. Wenn der Lieferant 
                Funktionen beschreibt sollte man auf die Formulierung achten; 
                denn andernfalls erhält man eventuell eine Schachtel mit 
                dessen Inhalt man Rad fahren, reiten und schwimmen kann ohne das 
                sich in der Schachtel ein Fahrrad oder gar ein Pferd befindet. 
              Während 
                der Ausführung bis hin zur Abnahme gibt es zahlreiche ungeklärte 
                Punkte, die im allgemeinen partnerschaftlich gelöst werden. 
                Auch die weitaus größte Anzahl von Meinungsverschiedenheit 
                wird auf dem Verhandlungswege zwischen den Parteien beseitigt. 
                In den wenigen verbleibenden Fällen, in denen eine Lösung 
                schwerlich möglich erscheint, ist die Hilfe eines unbeteiligten 
                Dritten häufig die einzige Lösung.  
              Nachfolgend 
                werden Lösungsmöglichkeiten eines Streites erörtert, 
                wobei hier nicht nur die klassischen Methoden der Streitschlichtung 
                sondern auch eine insbesondere für Deutschland sehr neue, 
                hocheffektive Methode vorgestellt wird. 
              Ein 
                ordentliches Gericht anzurufen bietet sich immer dann an, wenn 
                man aus Prinzip streiten will oder/und es weniger um die Lösung 
                eines Problems, als um die Ermittlung eines Schuldigen geht.  
              Ein 
                Sachverständigengutachten oder auch ein Schiedsgutachten 
                bietet sich an, wenn es sich ausschließlich um die Feststellung 
                von Tatsachen handelt. Man könnte annehmen, dass diese Streitfälle 
                ohne fremde Hilfe einfach beizulegen wären, aber gerade bei 
                der Feststellung von Tatsachen gehen die Meinungen der streitenden 
                Parteien häufig auseinander.  
                Beispiel: Eine Molkerei kauft einen neuen Pasteur und stellt fest, 
                dass die Standzeit zwischen zwei Reinigungen um 30% niedriger 
                liegt, als bei dem ersetzten, 20 Jahre altem Modell, aus DDR-Fertigung. 
                Der Kunde ist aufgebracht und beruft sich auf Treu und Glauben 
                und ist der Überzeugung, dass eine moderne Anlage auch im 
                Hinblick auf die Standzeit der alten Anlage überlegen sein 
                muss. Der Lieferant beruft sich zunächst auf eine nicht vertragsgemäße 
                Milchqualität, führt den höheren Wärmerückgewinn 
                als Teil einer Erklärung an und meint schließlich, 
                dass moderne Plattenapparate engere Spalte hätten, um die 
                Mischphasen und somit die Milchverluste zu reduzieren und somit 
                auch schneller „zuwachsen“ dürften.  
              Bei 
                diesem Beispiel bietet sich ein Sachverständiger als Streitschlichter 
                an und zwar besonders wenn auch ein Lösungsvorschlag erwünscht 
                ist.  
              Die 
                Entscheidung eines Schiedsgutachters kann nur bei groben Fehlern 
                oder bei grober Unbilligkeit angefochten werden und ist für 
                beide Parteien verbindlich.  
              Die 
                Vorteile des Schiedsgutachter-Verfahrens sind: Beide Parteien 
                können einen Gutachter auswählen dem sie vertrauen. 
                Das Verfahren ist nicht öffentlich. In der Regel liegt das 
                Ergebnis schnell, dass heißt in den allermeisten Fällen 
                innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung des Gutachters, vor. 
                Beide Parteien sind immer über alle Schritte des Gutachters 
                informiert. Er informiert prinzipiell unaufgefordert die gegnerische 
                Partei über Unterlagen oder Informationen die er von der 
                anderen Partei erhält. Die Abrechnung erfolgt nach Zeit und 
                tatsächlichem Aufwand oder pauschal und ist insbesondere 
                bei größeren Streitwerten deutlich kostengünstiger 
                als die Klärung durch ordentliche Gerichte. 
              Schiedsgerichtsverfahren 
                werden teilweise mit Schiedsgutachterverfahren verwechselt, sie 
                unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Das Schiedsgerichtsverfahren 
                unterliegt im Gegensatz zum Schiedsgutachterverfahren zumindest 
                teilweise der Zivilprozessordnung. Schiedsgerichtsverfahren finden 
                in Deutschland eher selten statt. In einigen Ländern sind 
                sie jedoch sehr gebräuchlich, da einer ihrer größten 
                Vorteile darin besteht, dass diese Verfahren nicht öffentlich 
                stattfinden. Häufig sind sie schnell. Auch hier können 
                die Parteien sich ihren Richter aussuchen. Die Urteile eines Schiedsgerichtsverfahrens 
                sind denen eines ordentlichen Gerichtes gleichgestellt! Der Urteilsspruch 
                ist in sehr vielen Ländern anerkannt, so dass sich ein solcher 
                Urteilsspruch in der Regel auch international durchsetzen lässt. 
                 
              Mediation 
                ist hauptsächlich aus dem Bereich von Familienstreitigkeiten 
                oder vom Arbeitsrecht her bekannt. Der Duden erklärt Mediation 
                als „harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder 
                sozialen Konflikten (z.B. zwischen Scheidungswilligen)“. 
                 
              Wirtschafts-Mediation 
                nach der amerikanisch/angelsächsischen Methodik durchgeführt 
                von Qualified Dispute Resolvers (QDR), hat mit der in Deutschland 
                üblichen Form der Mediation wenig gemein.  
              So 
                setzt man sich beim QDR nicht gemeinsam an einen Tisch, versucht 
                zusammen Lösungen zu erarbeiten und geht dann nachhause; 
                überdenkt alles noch einmal, spricht es mit anderen Personen 
                durch, um es in einer Vielzahl von Fällen dann doch zu verwerfen. 
                Diese Art der in Deutschland üblichen Form der Mediation 
                hat bei sozialen oder persönlichen Konflikten sicherlich 
                eine Daseinsberechtigung. Für Streitfälle im Wirtschaftsleben 
                gibt es aber eine wesentlich erfolgversprechendere Methode.  
              Alle 
                nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses besondere 
                Mediationsverfahren ohne das noch einmal besonders darauf hingewiesen 
                wird. 
              Der 
                QDR übernimmt selbstverständlich die Grundregeln der 
                Mediation, d.h. die Parteien nehmen freiwillig teil, sie können 
                jederzeit ohne Angabe von Gründen die Mediation verlassen 
                und sie verändern ihre Rechtsposition nicht, falls die Mediation 
                zu keiner Einigung führen sollte. In über 90% der Fälle 
                wird direkt im Anschluss an die Mediation ein schriftlicher Vertrag 
                über die gefundene Lösung getroffen.  
              Diese 
                Art der Mediation will keine Gerechtigkeit im Sinne des Gesetzes 
                erreichen sondern ausschließlich eine Lösung finden, 
                mit der alle Beteiligten leben können! Die Schuldfrage wird 
                nicht behandelt.  
              Abb.: 
                Was ist gerecht? 
              Die 
                Grundidee ist einfach erklärt: Würde man die streitenden 
                Parteien in einen Raum sperren und sie nur hinaus lassen, wenn 
                sie sich einigten, würden sie sich irgendwann einigen.  
              Der 
                Mediator übernimmt die Rolle eines Katalysators und beschleunigt 
                diesen Einigungsprozess. Hierfür sitzen die streitenden Parteien 
                gemeinsam mit dem Mediator nur zusammen, während die Regeln 
                der Mediation erklärt werden, danach spricht der Mediator 
                im Wechsel immer nur mit einer einzigen Partei. Er hilft den Parteien 
                ihre Bedürfnisse zu erkennen und als Advokat des Teufels 
                zeigt er ihnen Risiken eines Rechtsstreites auf. Diese „Privatgespräche“ 
                sind streng vertraulich, Informationen die der Mediator von einer 
                Partei erhält wird er auf gar keinen Fall der anderen Partei 
                mitteilen, falls er dafür nicht ausdrücklich autorisiert 
                wurde. Da die Parteien nicht (direkt) miteinander verhandeln, 
                wird nicht nur eine Änderung der Rechtsposition vermieden 
                sondern auch das Verhältnis zwischen den Parteien wird durch 
                die Mediation nicht verschlechtert.  
              Auch 
                wenn rechtlicher Beistand nicht notwendig ist, kann die Begleitung 
                und Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein. Im Prinzip ist 
                die Mediation vergleichbar mit einer Verkaufsverhandlung. Ein 
                Kaufvertrag wird auch nur abgeschlossen, wenn beide Seiten damit 
                leben können. Ein Kaufvertrag ist auch nicht „gerecht“, 
                da jede Seite ihre eigenen Informationen für sich behält 
                und versucht die größere Hälfte vom Kuchen zu 
                bekommen.  
              Auch 
                wenn die Mediation ein nicht bindender Prozess ist, endet er in 
                der Regel mit einer bindenden Vereinbarung zwischen den Parteien. 
              Die 
                Kosten für eine Mediation orientieren sich nicht am Streitwert 
                sondern ausschließlich am Aufwand.  
              Diese 
                Art der Mediation ist auch sehr gut geeignet, falls mehr als zwei 
                Parteien beteiligt sind. 
              Am 
                Ende der Mediation werden sämtliche Aufzeichnungen des Mediators 
                unabhängig vom Ausgang der Mediation vernichtet und eventuell 
                erhaltene Unterlagen werden zurück gegeben.  
              Richter 
                in Zivilprozessen sind angehalten während des gesamten Prozessverlaufs 
                eine Einigung zwischen den Parteien zu fördern. Leider gibt 
                es zu wenige wirklich idealistische Richter, die diese Aufgabe 
                nachhaltig übernehmen. So werden nur etwa 30% der Zivilprozessfälle 
                während des Verfahrensverlaufs beigelegt. Da man sich den 
                Richter nicht aussuchen kann, sollte man zunächst die Anwendbarkeit 
                des Mediations- oder des Schiedsgutachterverfahrens prüfen. 
                Insbesondere das von einem QDR durchgeführte Wirtschafts-Mediationsverfahren 
                belastet das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Lieferanten 
                und Kunden nicht, so dass auch zukünftig die Möglichkeit 
                besteht zusammen zu arbeiten. Das Mediationsverfahren ist bei 
                nahezu allen Streitfällen, bei denen es nicht darum geht 
                „Recht zu bekommen“, anwendbar. 
               
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