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Wissenswertes
- Abwertungsverfahren:
Bei der Bewertung von Maschinen und Anlagen werde
diese u.a. nach ihrem Alter bewertet. Hierzu bedient man sich
meist, der in der Betriebswirtschaft üblichen Abwertungsverfahren.
[Anm.: In den nachfolgenden Beispielen wurde bewusst auf eine
Währungsangabe verzichtet, da es sich z.B. um Euro, Sterling
oder allgemein um Währungseinheiten handeln kann]
Üblich sind hier:
- die lineare Abwertung, bei der jedes Jahr derselbe
Betrag abgewertet wird.
Beispiel:
Neuwert 11.000,-
Restwert am Ende der Nutzungsdauer 1.000,-,
Nutzungsdauer 10 Jahre
Abwertung insgesamt 11.000 - 1.000 = 10.000,-
Abwertung pro Jahr 10.000 / 10 = 1.000,-
Die lineare Abwertung spiegelt - über den gesamten Abwertungszeitraum
gesehen - den tatsächlichen Verlauf der Entwicklung des Verkehrswertes
sehr verzerrt wieder und ist für die Bewertung von Maschinen
und Anlagen daher kaum geeignet.
-
die geometrisch degressive Abwertung, bei der
jedes Jahr ein fester Prozentsatz abgezogen wird
Bei obigem Beispiel müssten jedes Jahr 21,32% vom jeweiligen
Wert am Ende eines jeden Jahres abgezogen werden, um nach 10 Jahren
einen Restwert von 1.000,- Euro zu erhalten.
11.000 - 21,32% = 8.654,80 am Ende des ersten Jahres
8.654,80 - 21,32% = 6.809,60 am Ende des zweiten Jahres
6.809,60 - 21,32% = 5357,79 am Ende des dritten Jahres
etc.
Wenn statt eines Restwertes von 1.000,- nur ein
Restwert von 500,- angesetzt würde, ergäbe sich eine
jährliche Abwertung von 26,59%. Bei einem Restwert von 100,-
ergäbe sich eine jährliche Abwertung von 37,5%. Bei
einem Restwert von 0 ergäbe sich jährliche eine Abwertung
100 %. Dieses Zahlenspiel zeigt, dass die geometrisch degressive
Abwertung zwar mathematisch über den kompletten Abwertungszeitraum
berechnet werden kann, dies aber wegen des sehr großen Einflusses
des Restwertes auf die anfängliche Abschreibung unsinnig
ist. Sinnvollerweise wird bei einer geometrisch degressiven Abwertung
der Abwertungsprozentsatz für die ersten Jahre fest angesetzt.
Wenn der Restwert jedoch deutlich gesunken ist, wird für
die restlichen Jahre linear abgewertet. Wenn man den sehr starken
Wertverlust einiger Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren
darstellen will, ist diese gemischte Methode am sinnvollsten.
-
die arithmetisch degressive Abwertung wertet
beim obigen Beispiel im ersten Jahr 10/55 * 10.000, im zweiten
Jahr 9/55 * 10.000, im dritten Jahr 8/55 * 10.000 und im letzten
Jahr 1/55 * 10.000 ab. 55 ist die Summe, wenn man die Zahlen von
1 bis 10 zusammenzählt. Die arithmetisch degressive Abwertung
stellt für viele Maschinen und Anlagen eine relativ wirklichkeitsnahe
Abwertungsmethode dar.
Download
einer MsExcel Arbeitsmappe zur Berechnung der
Abwertung nach den drei vorgenannten Methoden
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