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Wissenswertes - Abwertung für Abnutzung (AfA)

Die Abwertung für Abnutzung (AfA) ist aus dem steuerlich-buchhalterischen Bereich bekannt. Die Buchhaltung setzt als Basis hier den Anschaffungswert an, bei einer Bewertung ist die Grundlage jedoch immer der Neuwert.

Eine Maschine oder Anlage verliert an Wert einmal über die Zeit und einmal über die Abnutzung/den Gebrauch. Eine Maschine die originalverpackt 10 Jahre herumgestanden hat, wird in der Regel weniger kosten, als eine gleiche fabrikneue, aber unter Umständen wird sie teurer sein, als es der Anschaffungswert vor 10 Jahren gewesen war. Eine Maschine, die einmal pro Woche für 2 Stunden betrieben wird, verliert in der Regel weniger an Wert, als eine Maschine die im 3-Schicht-Betrieb eingesetzt wird. Bei der Abwertung von Werkzeugmaschinen schlägt Achenbach vor, neben der Abwertung über Zeit, den Zustand einer (Werkzeug-)Maschine über einen Gebrauchswertfaktor zu berücksichtigen. Dieser Ansatz lässt sich von Werkzeugmaschinen aber nicht dogmatisch auf andere Maschinen und Anlagen übertragen und ist auch bei Werkzeugmaschinen meist nicht zweckmäßig, sofern nicht eine große Anzahl von Maschinen bewertet werden soll. Bei Einzelmaschinen ist immer eine individuelle Betrachtung auch des Zubehörs und des Pflegezustandes sinnvoller.

Durch die Abwertung für Abnutzung wird der Zeitwert (engl.: fair value) ermittelt; d.h. wer mit einem fabrikneuen PKW vom Hof des Händlers fährt, hat weder über die Zeit noch über den Verschleiß eine berechenbare Abnutzung verursacht, d.h. der Zeitwert entspricht hier dem Neunwert. Der Verkehrswert wird hiervon deutlich abweichen, denn wenn der Besitzer den fabrikneuen Wagen an den Händler verkaufen will, wird dieser versuchen ihn möglichst billig einzukaufen. Wenn hingegen jemand das Fahrzeug kaufen will, obwohl der Besitzer es eigentlich nicht veräußern will, wird er es in der Regel nur zu einem höheren Preis verkaufen.

Bei besonders langlebigen Gütern, die weder einer Alterung noch einem Verschleiß unterliegen, kann der Zeitwert praktisch dauerhaft dem Neuwert entsprechen. Bei besonders langlebigen Gütern die nicht (technisch) veralten, wird das Alter kaum zur Abwertung beitragen und die Abwertung primär von der Abnutzung bestimmt.

Download einer MsExcel Arbeitsmappe zur Berechnung der Abwertung nach den drei Methoden linear - arithmetisch-degressiv - geometrisch-degressiv

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