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aufgeführt sind
der Verfasser lädt Sie zum stöbern ein und freut sich
über Rückmeldungen]
Mediation/Güteverhandlung
-
FAQ (Frequently asked questions)
-
Häufig gestellte Fragen
Ist
das nicht etwas für Verlierer (Loser)? - Ganz
im Gegenteil, bei einer Gerichtsverhandlung fühlt sich (fast)
immer mindestens eine Partei ungerecht behandelt. Das Ergebnis
kann nur begrenzt beeinflusst werden. Bei der Mediation/Güteverhandlung
wird nur etwas beschlossen, das man selbst erarbeitet hat.
[Römische
Juristenweisheit: Coram iudice et in alto mare in manu dei soli
sumus. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes
Hand.]
Es
gibt keine eindeutigen Gerichtfälle, selbst wenn man 100%-ig
sicher ist zu gewinnen besteht eine mindestens 30%-ige Chance
zu verlieren.
Ist
das nicht etwas für Bagatellstreitigkeiten? - Tatsächlich
wollte die deutsche Regierung die Mediation einmal zur Klärung
von Bagatellstreitigkeiten verwenden. Bei Bagatellstreitigkeiten
geht es fast immer um die Klärung der Schuldfrage, darum
sind solche Streitfälle bei den staatlichen Gerichten besser
aufgehoben. Die Schuldfrage wird bei der Mediation/Güteverhandlung
nicht betrachtet.
Mediation
- ist das nicht etwas mit Stuhlkreis, Räucherstäbchen
und Kindergartenmethoden? -
Es gibt verschiedenen Methoden der Mediation, so wie der Kaufvertrag
für 500g Salz im Supermarkt anders ausfällt, wie der
Kaufvertrag einer Fabrikanlage für mehrere Millionen Euro.
- Die von der Gütestelle angewandten Methoden infantilisieren
nicht die Teilnehmer! Es ist eine Verhandlung, die die Teilnehmer
fordert.
Mediation
- Güteverhandlung, was ist denn der Unterschied? - Die
Bezeichnung "Mediator" ist nicht geschützt, sodass
sich jeder "Mediator" nennen darf. Die hier genannte
Güteverhandlung wird vor einer (vom Justizministerium in
Niedersachsen) staatlich anerkannten Gütestelle durchgeführt.
Dürfen
Anwälte an der Mediation/Güteverhandlung teilnehmen?
- Die Mediation/Güteverhandlung ist eine Verhandlung. Ähnlich
wie wenn man ein Haus kauft, sollte man jede Unterstützung
in Anspruch nehmen, die einem hilft.
Insbesondere bei großen Streitwerten sind Anwälte meist
hilfreich.
Ist
es von Nachteil wenn ich keinen Anwalt mitbringe und die Gegenpartei
anwaltlich vertreten ist? - Nein! Der Mediator ist allparteilich
und wird jede Partei gleich unterstützen.
Darf
ich einen Freund zur Mediation/Güteverhandlung mitbringen?
- Jeder der hilft eine Lösung zu finden ist willkommen.
Wie
wird Vertraulichkeit gewahrt, wenn die Gegenpartei alles hört
was ich sage? - Die Mediation/Güteverhandlung findet
in der Regel nach der Methode der Shuttle Mediation statt. Hier
spricht der Mediator abwechselnd mit den Parteien und hilft Ihnen
ihre tatsächlichen Interessen zu erkennen und zu bewerten
- Er ist aber nicht der Bote der Parteien und selbst wenn er ausdrücklich
authorisiert oder aufgefordert wird bestimmte Informationen der
Gegenseite mitzuteilen, entscheidet er ob und wann er welche Informationen
weiter gibt.
Wie
lange dauert eine Mediation? - In der Regel dauert eine
Mediation einen halben Tag. In über 90% der Streitfälle
wird in dieser Zeit eine tragfähige Lösung gefunden
und vertraglich fixiert.
Warum
Mediation/Güteverhandlung und nicht anwaltlicher Vergleich?
- In einer Fachbuchkritik [http://www.fachbuchkritik.de/html/henssler_mediation.html]
schreibt RA Joachim Back: "Wozu soll die Mediation eine
Alternative sein? Es drängt sich der Eindruck auf, daß
die Befürworter der Mediation der Ansicht sind, der herkömmliche
deutsche Anwalt sei der Kettenhund seines Mandanten, den dieser
regelmäßig auf den Gegner losläßt damit
dieser blindwütig um sich beißt. Es ist sicher richtig,
daß so mancher Kollege noch nicht einmal in der Lage ist,
einen für beide Seiten vernünftigen Vergleich zu verhandeln
und nur vom Gericht zum Abschluß geprügelt werden kann.
Ebenso gibt es sicherlich auch Kollegen, die Mandanten in eine
Vielzahl von Prozessen hineintreiben und aus einer einverständlichen
Scheidung eine Vielzahl an Verfahren evaluieren. Dies sind aber
nur Einzelfälle.
Wenn also ein anwaltlicher Vergleich nicht möglich ist, dann
wird auch eine Mediation scheitern, da der anwaltliche "Kettenhund"
auf der einen Seite der Parteien auch die Mediation zum Scheitern
bringen wird. Im übrigen stehen mit Schiedsvereinbarung und
Schlichtung vor einer Gütestelle oder einem Schiedsmann ausreichende
Alternativen zur Verfügung, so daß die Mediation ihre
Existenzberechtigung bisher nicht nachgewiesen hat. Wenn die Mediation
nicht die schwierigen Fälle des gegnerischen "Kettenhundes"
lösen kann, dann ist dieses Verfahren nur als Marketing anwaltlicher
Dienstleistung anzusehen, daß die Anwaltschaft schon seit
Jahren mit ihrer normalen Tätigkeit erbringt, es sei denn,
am wäre einer dieser "Kettenhunde"."
Sicher meint RA Back hier die am weitesten verbreitete Methode
der Mediation. - Der naheliegenste Vorteil der Güteverhandlung
ist möglicherweise, das mit (auch einseitiger) Anrufung der
Gütestelle die Verjährung gehemmt wird. Ein technisch
ausgebildeter Nicht-Jurist wird möglicherweise lösungsorientierter
arbeiten als ein Jurist, der die Fragen nach der Schuld und wie
ein Gericht entscheiden würde, nicht abschütteln kann.
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