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Raimund Kalinowski

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Mediation/Güteverhandlung

- FAQ (Frequently asked questions)

- Häufig gestellte Fragen

Ist das nicht etwas für Verlierer (Loser)? - Ganz im Gegenteil, bei einer Gerichtsverhandlung fühlt sich (fast) immer mindestens eine Partei ungerecht behandelt. Das Ergebnis kann nur begrenzt beeinflusst werden. Bei der Mediation/Güteverhandlung wird nur etwas beschlossen, das man selbst erarbeitet hat.

[Römische Juristenweisheit: Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.]

Es gibt keine eindeutigen Gerichtfälle, selbst wenn man 100%-ig sicher ist zu gewinnen besteht eine mindestens 30%-ige Chance zu verlieren.

Ist das nicht etwas für Bagatellstreitigkeiten? - Tatsächlich wollte die deutsche Regierung die Mediation einmal zur Klärung von Bagatellstreitigkeiten verwenden. Bei Bagatellstreitigkeiten geht es fast immer um die Klärung der Schuldfrage, darum sind solche Streitfälle bei den staatlichen Gerichten besser aufgehoben. Die Schuldfrage wird bei der Mediation/Güteverhandlung nicht betrachtet.

Mediation - ist das nicht etwas mit Stuhlkreis, Räucherstäbchen und Kindergartenmethoden? - Es gibt verschiedenen Methoden der Mediation, so wie der Kaufvertrag für 500g Salz im Supermarkt anders ausfällt, wie der Kaufvertrag einer Fabrikanlage für mehrere Millionen Euro. - Die von der Gütestelle angewandten Methoden infantilisieren nicht die Teilnehmer! Es ist eine Verhandlung, die die Teilnehmer fordert.

Mediation - Güteverhandlung, was ist denn der Unterschied? - Die Bezeichnung "Mediator" ist nicht geschützt, sodass sich jeder "Mediator" nennen darf. Die hier genannte Güteverhandlung wird vor einer (vom Justizministerium in Niedersachsen) staatlich anerkannten Gütestelle durchgeführt.

Dürfen Anwälte an der Mediation/Güteverhandlung teilnehmen? - Die Mediation/Güteverhandlung ist eine Verhandlung. Ähnlich wie wenn man ein Haus kauft, sollte man jede Unterstützung in Anspruch nehmen, die einem hilft. Insbesondere bei großen Streitwerten sind Anwälte meist hilfreich.

Ist es von Nachteil wenn ich keinen Anwalt mitbringe und die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist? - Nein! Der Mediator ist allparteilich und wird jede Partei gleich unterstützen.

Darf ich einen Freund zur Mediation/Güteverhandlung mitbringen? - Jeder der hilft eine Lösung zu finden ist willkommen.

Wie wird Vertraulichkeit gewahrt, wenn die Gegenpartei alles hört was ich sage? - Die Mediation/Güteverhandlung findet in der Regel nach der Methode der Shuttle Mediation statt. Hier spricht der Mediator abwechselnd mit den Parteien und hilft Ihnen ihre tatsächlichen Interessen zu erkennen und zu bewerten - Er ist aber nicht der Bote der Parteien und selbst wenn er ausdrücklich authorisiert oder aufgefordert wird bestimmte Informationen der Gegenseite mitzuteilen, entscheidet er ob und wann er welche Informationen weiter gibt.

Wie lange dauert eine Mediation? - In der Regel dauert eine Mediation einen halben Tag. In über 90% der Streitfälle wird in dieser Zeit eine tragfähige Lösung gefunden und vertraglich fixiert.

Warum Mediation/Güteverhandlung und nicht anwaltlicher Vergleich? - In einer Fachbuchkritik [http://www.fachbuchkritik.de/html/henssler_mediation.html] schreibt RA Joachim Back: "Wozu soll die Mediation eine Alternative sein? Es drängt sich der Eindruck auf, daß die Befürworter der Mediation der Ansicht sind, der herkömmliche deutsche Anwalt sei der Kettenhund seines Mandanten, den dieser regelmäßig auf den Gegner losläßt damit dieser blindwütig um sich beißt. Es ist sicher richtig, daß so mancher Kollege noch nicht einmal in der Lage ist, einen für beide Seiten vernünftigen Vergleich zu verhandeln und nur vom Gericht zum Abschluß geprügelt werden kann. Ebenso gibt es sicherlich auch Kollegen, die Mandanten in eine Vielzahl von Prozessen hineintreiben und aus einer einverständlichen Scheidung eine Vielzahl an Verfahren evaluieren. Dies sind aber nur Einzelfälle.
Wenn also ein anwaltlicher Vergleich nicht möglich ist, dann wird auch eine Mediation scheitern, da der anwaltliche "Kettenhund" auf der einen Seite der Parteien auch die Mediation zum Scheitern bringen wird. Im übrigen stehen mit Schiedsvereinbarung und Schlichtung vor einer Gütestelle oder einem Schiedsmann ausreichende Alternativen zur Verfügung, so daß die Mediation ihre Existenzberechtigung bisher nicht nachgewiesen hat. Wenn die Mediation nicht die schwierigen Fälle des gegnerischen "Kettenhundes" lösen kann, dann ist dieses Verfahren nur als Marketing anwaltlicher Dienstleistung anzusehen, daß die Anwaltschaft schon seit Jahren mit ihrer normalen Tätigkeit erbringt, es sei denn, am wäre einer dieser "Kettenhunde"."
Sicher meint RA Back hier die am weitesten verbreitete Methode der Mediation. - Der naheliegenste Vorteil der Güteverhandlung ist möglicherweise, das mit (auch einseitiger) Anrufung der Gütestelle die Verjährung gehemmt wird. Ein technisch ausgebildeter Nicht-Jurist wird möglicherweise lösungsorientierter arbeiten als ein Jurist, der die Fragen nach der Schuld und wie ein Gericht entscheiden würde, nicht abschütteln kann.

 

 


© 2009 by Raimund Kalinowski