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Raimund Kalinowski

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Beratung - Gutachten - Bewertung - Schulung - Außergerichtliche Streitschlichtung

Es gibt verschiedene Gründe, den Wert von Maschinen und Anlagen ermitteln zu wollen.

Die häufigsten Gründe sind:

· Beleihungen
· Abzuschließende Versicherungen
· Schadensfälle
· Auseinandersetzung zwischen Teilhabern oder Erben
· Betriebszusammenlegungen
· Vermietung / Verpachtung
· Verkäufe

Die ermittelten Werte können je nach Zweck der Bewertung erheblich voneinander abweichen. In einem Wertgutachten werden immer der Verwendungszweck und der Bewertungsstichtag angegeben, so dass das Wertgutachten in der Regel nur einmal und nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden kann.

Als Empfänger eines nicht selbst beauftragten Wertgutachtens sollte man prüfen, ob derjenige, der die Bewertung angefertigt hat, die notwendige Fachkenntnis und Seriosität besitzt.

Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann man davon ausgehen, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen, sofern der Bestellungstenor auf die Bewertung entsprechender Anlagen und Maschinen lautet.

siehe auch:

Abwertungsverfahren; Fachveröffentlichung

Beratung - Gutachten - Bewertung - Schulung - Außergerichtliche Streitschlichtung

 


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